- Verkehrsbetrieb
- logistischer Betrieb. 1. Begriff: Organisierte Wirtschaftseinheit, deren ökonomische Leistungen überwiegend Verkehrsleistungen sind.- 2. Arten (je nach vorherrschender Funktion): a) Transportbetriebe bilden die zahlenmäßig größte Gruppe mit dem Tätigkeitsschwerpunkt der unmittelbaren physischen Ortsveränderung von Personen und Gütern im Straßen-, Schienen-, Leitungs-, Schiffs- und Luftverkehr.- b) Weg- und Stationsbetriebe bieten die häufig zugehörigen Dienstleistungen, indem sie Straßen, Wasserstraßen und Luftstraßen sowie Autohöfe, Omnibusbahnhöfe, Bahnhöfe, Häfen und Flughäfen unterhalten und/oder den Verkehr sichern.- c) Lager- und Umschlagsbetriebe betreiben die Lagerei und/oder das Umschlagen und häufig auch das Verpacken und Stauen von Gütern.- d) Verkehrsmittlerbetriebe, z.B. als Spediteure oder Reiseveranstalter, wählen Dienstleistungen anderer V. für ihre Kunden aus und koordinieren sie.- 3. Zuordnung eines bestimmten V. zu einer der genannten Gruppen ist jedoch nur bei kleineren Betrieben möglich, da die Integration verschiedener Tätigkeitsbereiche eine typische Begleiterscheinung des Wachstums von V. ist.- 4. V. des öffentlichen Personennahverkehrs (öPNV): Zusammenschlüsse: a) ⇡ Querverbund: Zusammenschluss mit ⇡ Versorgungsbetrieben.- b) ⇡ Verkehrsverbund: Zusammenschluss von verschiedenen Trägern (z.B. Deutsche Bahn AG und kommunale V.), um die jeweiligen Räume wirtschaftlicher erschließen und bedienen zu können.- Pflichten: Für V. des öPNV gilt die ⇡ Tarifpflicht, ⇡ Beförderungspflicht, ⇡ Betriebspflicht und Fahrplanpflicht.- Interessenvertretung der V. des öPNV und des Eisenbahngüterverkehrs: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).- Weitere Informationen unter www.vdv.de.
Lexikon der Economics. 2013.